Unverschuldeter Unfallschaden?
- Keine Schuld an Unfall oder Schaden?
- Nutze Deine Rechte!
- Vermeide finanzielle Verluste!
Was kostet die Hilfe von uns?
Fragen und Antworten
Unsere Top 3 der Kundenanfragen zu den Kosten
Die richtige Formulierung lautet: Für Dich als Geschädigten treten keine Kosten auf. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der gegnerischen Versicherung. Auf die Forderung der Vorkasse verzichten wir im Haftpflichtschadenfall üblicherweise.
Diese Frage hören wir immer wieder. Häufig werden Geschädigte mit dieser Aussage von den geschulten Mitarbeitern der Versicherungen verunsichert, um doch noch die Kosten für das Gutachten einzusparen. Wir versichern: Wenn Du keine Schuld an dem Unfallschaden hast, müssen die Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Nein, das musst Du nicht! – Wähle den KFZ-Gutachter, dem Du Deinen Schaden anvertrauen möchten. Du hast das Recht dazu. Ebenso darfst Du eine Fachkanzlei einschalten und die Werkstatt Deiner Wahl mit der Reparatur Deines Unfallschadens beauftragen.