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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Auf der AGB-Seite einer Website finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen fĂĽr die Nutzung der Website.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GĂĽltig ab 01.03.2024

  1. Inhalt und Zustandekommen des Vertrags

  2. Leistungen von Autoschadenpartner

  3. VergĂĽtung und Zahlungsverzug

  4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  5. Kundendaten und Datenschutz

  6. Mängelansprüche

  7. Freistellungspflichten

  8. Haftungsbeschränkung

  9. Laufzeit und KĂĽndigung

  10. Schlussbestimmungen

  1. Inhalt und Zustandekommen des Vertrags

    1. Parteien und Gegenstand. Dieser Vertrag (AGB) regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der CrashProfi GmbH & Co. KG vertreten durch Steffen Weh-Schuldt, Schulstr. 12b - 25581 Hennstedt (“Autoschadenpartner”) und deren Kunden (“Kunde”) in Bezug auf die zur Verfügungstellung der Verwaltungs-Software „Autoschadenpartner“ zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). Autoschadenpartner erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.

    2. Keine abweichenden Regelungen. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn Autoschadenpartner einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und Autoschadenpartner dem nicht widerspricht.

    3. Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde bei Eingabe seiner E-Mail Adresse im Registrierformular auf " "Jetzt kostenfrei Registrieren" klickt.

    4. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. § 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 BGB sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden abbedungen.

  2. Leistungen von Autoschadenpartner

    1. Nutzungsrecht. Autoschadenpartner stellt dem Kunden unter https://autoschadenpartner.com/ die Möglichkeit bereit sein Unternehmen mit einer vorhandenen physischen Adresse in die Datenbank https://autoschadenpartner.com/ einzutragen. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte ist untersagt.

    2. Verfügbarkeit. Autoschadenpartner stellt dem Kunden den Service mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Kalenderjahresmittel während der Betriebszeit („Zielverfügbarkeit“) zur Verfügung. Betriebszeit ist ganztägig von 00:00 bis 23:59 Uhr. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich. mindweb erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von mindweb genutzten Rechenzentrums an das Internet. Bei einer Unterschreitung der Zielverfügbarkeit hat der Kunde das Recht, eine Gutschrift (und bei Vertragsende eine Erstattung) in Höhe von 10 % der Jahresnutzungsgebühr des betreffenden Kalenderjahres für jeden angebrochenen Prozentpunkt geltend zu machen, um den die erreichte Verfügbarkeit die tatsächliche Verfügbarkeit unterschreitet, höchstens jedoch die Jahresnutzungsgebühr. Der Kunde muss die Ansprüche innerhalb von sechs Wochen geltend machen. Weitergehende Minderungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle einer Unterschreitung der Zielverfügbarkeit sind ausgeschlossen. Bei der Ermittlung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit gelten Ausfälle aufgrund höherer Gewalt nicht als Verfügbarkeitsausfall.

    3. Einrichtung. Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Services (individuelle Einstellungen oder Eingabe/Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet.

    4. Support. Autoschadenpartner stellt für Kunden eines kostenpflichtigen Pakets einen E-Mail Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Services zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeinen Knowhow-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software. Die Supportleistungen werden von Autoschadenpartner werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31.12 eines jeden Jahres. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail Anfragen beträgt in der Regel 48 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.

    5. Leistungsänderungen. Die Parteien vereinbaren : Autoschadenpartner kann den Service (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit. Daneben kann Autoschadenpartner den Service im Rahmen einer Fortentwicklung des Software angemessen ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). Autoschadenpartner wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten – per E-Mail hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird mindweb auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.

    6. ErfĂĽllungsgehilfen. Autoschadenpartner ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzuschalten, insbesondere Rechenzentren zum Hosting der Software.

  3. VergĂĽtung und Zahlungsverzug

    1. Gebührenstruktur. Der Kunde schuldet Autoschadenpartner nur für die Nutzung des Premium-Services eine jährliche Nutzungsgebühr. Nach Zahlungseingang ist der Kunde 365 Kalendertage als Premiumkunde erkennbar.

    2. Entstehen der Nutzungsgebühr. Die Nutzungsgebühr wird mit Vertragsbeginn und sodann jährlich im Voraus fällig. Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten (bzw. Wechsel in ein höheres Paket) ist jederzeit möglich, eine Reduzierung (bzw. Wechsel in ein niedrigeres Paket) ist nur mit Wirkung zum Ende einer Vertragslaufzeit möglich. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten innerhalb Vertragslaufzeit werden die zusätzlichen Gebühren anteilig in Rechnung gestellt. Für die zusätzlichen Nutzungseinheiten gelten die Preise gemäß der bei Bestellung der zusätzlichen Nutzungseinheiten gültigen Preisliste von mindweb.

    3. Rechnungsstellung. mAutoschadenpartner stellt die Gebühren zu Vertragsbeginn jährlich in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Versand per E-Mail. Anschließend muss der Kunde die Rechnung online darstellen und kann diese über die Druck-Funktion des Browsers speichern oder ausdrucken.  (“Online-Rechnung”).

    4. Zahlungsarten und Belastung. Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt mittels Überweisung innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeitstag.

    5. Nettopreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

    6. Zahlungsverzug. Kommt der Kunde mit der Bezahlung der VergĂĽtung in Verzug, wird der Kunde nicht mehr als Premiumkunde gefĂĽhrt und wird automatisch zum Standardkunden.

  4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

    1. Sicherungskopien. Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet Autoschadenpartner bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.

    2. Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde wird den Service nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht beachten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder den Service in sonstiger Weise missbrauchen. Unterliegt der Kunde einer beruflichen Schweigepflicht (z.B. Arzt, Anwalt) ist er für die Zulässigkeit der Einstellung von Kundendaten in den Service verantwortlich und muss erforderlichenfalls die notwendige Einwilligung bzw. Befreiung von seinen Kunden einholen.

    3. Systemanforderungen und Mitwirkungspflicht. Soweit nicht anders festgelegt, hat der Kunde eine aktuelle Internet-Browserversion mit aktivierten Javascript und Cookies zu nutzen.

    4. Steuerrelevante Daten. Dem Kunden obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren.

  5. Kundendaten und Datenschutz

    1. Kundendaten. Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Services eingegebenen Daten stehen dem Kunden zu. Autoschadenpartner behandelt die Kundendaten vertraulich.

    2. Nutzung der Kundendaten. Der Kunde räumt hiermit Autoschadenpartner das nicht-ausschließliche, weltweite, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, unentgeltliche Recht ein, die Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung des Services zu nutzen, insbesondere diese auf einem von Autoschadenpartner betriebenen Rechenzentrum zu speichern. Autoschadenpartner bleibt zudem berechtigt, die Kundendaten in nicht personenbezogener, sowie aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software zu nutzen.

  6. Mängelansprüche

    1. Mängelfreiheit und Beschaffenheit. Autoschadenpartner wird den Service frei von Sach- und Rechtmängeln erbringen und die Website während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Webseite ist die enthaltene Leistungsbeschreibung der Website maßgeblich. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

    2. Mängelbeseitigung. Mängel des Services meldet der Kunde unverzüglich an Autoschadenpartner und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. Autoschadenpartner wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen, sofern dieser die Nutzung des Services nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Autoschadenpartner ist berechtigt, den Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Website zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

    3. Anfängliche Unmöglichkeit. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen.

    4. Verjährung. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit Autoschadenpartner kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer 8.1 Satz 2)

    5. Gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.

    6. Unentgeltliche Überlassung. Soweit Autoschadenpartner Leistungen unentgeltlich erbringt (z. B. während einer Testphase oder im Rahmen eines kostenlosen Pakets) gelten vorrangig die Bestimmungen über die Leihe, d. h. insbesondere, unsere Mängelhaftung ist gemäß § 600 BGB auf Arglist beschränkt, die Haftung gemäß § 599 BGB ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und es gilt die verkürzte Verjährung von sechs Monaten gemäß § 606 BGB.

  7. Freistellungspflichten

    1. Pflicht zur Freistellung. Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber Autoschadenpartner. Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so gilt Folgendes: Der Kunde wird Autoschadenpartner von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, Autoschadenpartner bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und Autoschadenpartner von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.

    2. Voraussetzungen der Freistellungspflicht. Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1. ist, dass Autoschadenpartner den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

  8. Haftungsbeschränkung

    1. Ausschluss in bestimmten Fällen. Autoschadenpartner haftet für Schäden, soweit diese
      a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von Autoschadenpartner verursacht wurden, oder
      b) leicht fahrlässig von Autoschadenpartner verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (z.B. Kundendaten sind vollständig verloren und auch Altbestände sind nicht rekonstruierbar). Im Übrigen ist die Haftung von Autoschadenpartner unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer Autoschadenpartner haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Autoschadenpartner erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als “Garantie” bezeichnet werden.

    2. Begrenzung der Höhe nach. Im Falle von Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) haftet Autoschadenpartner nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.

    3. Höhe des typischerweise vorhersehbare Schaden. Die Parteien gehen für die Fälle der Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) davon aus, dass der “typischerweise vorhersehbare Schaden” für alle in einem Kalenderjahr anfallende Schadensfälle höchstens dem dreifachen einer jährlichen Nutzungsgebühr entspricht.

    4. Unentgeltliche Leistungen. Die Haftung von Autoschadenpartner ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schaden, die während einer kostenlosen Testphase oder im Rahmen eines kostenlosen Pakets verursacht wurden.

    5. Mitarbeiter und Beauftragte von Autoschadenpartner. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Autoschadenpartner.

  9. Laufzeit und KĂĽndigung

    1. Laufzeit. Der Vertrag ist je nach Bestellung des Kunden für jeweils ein Jahr geschlossen. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Reduzierung von Nutzungseinheiten bzw. den Wechsel in ein niedrigeres Paket gilt Ziffer 3.2.

    2. Daten bei Vertragsende. Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht mehr auf seine Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Kunden die Daten vor Ende der Vertragslaufzeit zu sichern.

  10. Schlussbestimmungen

    1. Aufrechnung. Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von Autoschadenpartner unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

    2. Schriftform. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zumindest der Textform (E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.

    3. Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten (sowohl vertraglich als auch deliktisch) findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.

    4. Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei Autoschadenpartner. Autoschadenpartner bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

    5. Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.