Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Auf der AGB-Seite einer Website finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen fĂĽr die Nutzung der Website.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Autoschadenpartner.com

GĂĽltig ab: 09.08.2026

1. Inhalt und Zustandekommen des Vertrags

1.1 Parteien und Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der

CrashProfi GmbH & Co. KG
RungholtstraĂźe 9
25746 Heide / Dithmarschen
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Weh-Schuldt

– nachfolgend „Autoschadenpartner“ –

und ihren gewerblich oder selbständig beruflich tätigen Kunden – nachfolgend „Kunde“ oder „Partner“ – im Zusammenhang mit der Registrierung, der Verwaltung von Standort-Einträgen, der Darstellung als Partner auf der Internetplattform autoschadenpartner.com sowie der Vermittlung von Kundenanfragen und Aufträgen.

Als Partner können insbesondere Kfz-Sachverständige, Rechtsanwaltskanzleien und Kfz-Werkstätten aufgenommen werden, sofern sie die für die jeweilige Partnerkategorie geltenden Voraussetzungen erfüllen.

Autoschadenpartner erbringt seine Leistungen gegenüber den registrierten Partnern ausschließlich im unternehmerischen bzw. selbständig beruflichen Bereich. Ein Vertragsschluss über Partnerleistungen mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

1.2 Keine abweichenden Regelungen

Die Geltung abweichender oder ĂĽber diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners, selbst wenn Autoschadenpartner einen Auftrag des Partners annimmt, in dem dieser auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist oder diese beigefügt sind und Autoschadenpartner dem nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Registrierung und Vertragsschluss

Mit der kostenfreien Registrierung richtet der Partner ein Benutzerkonto ein.

Der Vertrag über die Nutzung des Benutzerkontos kommt zustande, wenn der Partner das Registrierungsformular absendet und die Registrierung von Autoschadenpartner bestätigt oder das Benutzerkonto freigeschaltet wird.

Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung eines Standort-Eintrags oder Aufnahme als Partner besteht nicht.

Der Partner kann in seinem Benutzerkonto einen oder mehrere Standort-Einträge anlegen. Jeder Standort-Eintrag wird vor der Veröffentlichung durch Autoschadenpartner geprüft.

Voraussetzung für die Veröffentlichung ist insbesondere, dass eine tatsächlich vorhandene physische Geschäftsadresse besteht und die von Autoschadenpartner für die jeweilige Partnerkategorie vorausgesetzten fachlichen Qualifikationen nachgewiesen werden.

Ein Premium-Eintrag kommt zustande, wenn der Partner diesen auswählt und Autoschadenpartner die Buchung bestätigt oder den Premium-Eintrag nach Zahlung der einmaligen Aufnahmegebühr freischaltet.

1.4 Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

Soweit der Vertrag ausschließlich zwischen Unternehmern geschlossen wird, werden die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB im gesetzlich zulässigen Umfang abbedungen.

2. Leistungen von Autoschadenpartner

2.1 Benutzerkonto und Standort-Einträge

Autoschadenpartner stellt dem Partner unter autoschadenpartner.com ein Benutzerkonto zur Verfügung, über das dieser seine Standort-Einträge anlegen und verwalten kann.

Für jeden Standort kann der Partner – vorbehaltlich der Prüfung und Freigabe durch Autoschadenpartner – einen Standard-Eintrag oder einen Premium-Eintrag nutzen.

Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder die Ăśberlassung des Benutzerkontos an Dritte ist nicht gestattet.

Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schĂĽtzen.

2.2 Voraussetzungen für Standort-Einträge

Ein Standort-Eintrag muss einer tatsächlich vorhandenen physischen Geschäftsadresse des Partners entsprechen. Reine Briefkastenadressen oder virtuelle Standorte werden nicht freigeschaltet.

Kfz-Sachverständige müssen eine entsprechende fachliche Ausbildung und Qualifikation nachweisen. Autoschadenpartner ist berechtigt, geeignete Nachweise anzufordern und deren Aktualisierung zu verlangen.

Bei teilnehmenden Rechtsanwaltskanzleien muss am jeweiligen Standort mindestens ein Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig sein.

Kfz-Werkstätten müssen einen tatsächlich bestehenden Werkstattbetrieb unterhalten und die für die angebotenen Leistungen erforderlichen gewerbe-, handwerks- und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Autoschadenpartner ist berechtigt, geeignete Nachweise ĂĽber die jeweiligen Voraussetzungen anzufordern.

Autoschadenpartner ist berechtigt, Standort-Einträge abzulehnen, nicht freizuschalten oder zu deaktivieren, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt oder erforderliche Nachweise nicht vorgelegt werden.

2.3 Standard-Eintrag

Der Standard-Eintrag ist kostenfrei.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Freischaltung auf der Website veröffentlichten Leistungsbeschreibung.

Aus einem kostenfreien Standard-Eintrag folgt kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Reichweite, Anzahl von Kontaktanfragen oder Vermittlung von Kunden oder Aufträgen.

Über Autoschadenpartner eingehende Kundenanfragen können entsprechend der jeweiligen Anfrage insbesondere an geeignete Kfz-Sachverständige, Rechtsanwaltskanzleien oder Kfz-Werkstätten vermittelt werden.

Geeignete Premium Partner werden bei der Vermittlung grundsätzlich vorrangig berücksichtigt.

Steht fĂĽr eine Anfrage kein geeigneter oder verfĂĽgbarer Premium Partner zur VerfĂĽgung, kann Autoschadenpartner die Anfrage auch an einen Partner mit Standard-Eintrag vermitteln.

2.4 Premium-Eintrag

Für die Einrichtung eines Premium-Eintrags wird je Standort eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 79,00 Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.

FĂĽr den Premium-Eintrag fallen keine laufenden Grund- oder JahresgebĂĽhren an.

Der Premium-Eintrag stellt insbesondere kein Abonnement mit automatischer jährlicher Verlängerung dar.

Premium Partner erhalten eine hervorgehobene Darstellung auf Autoschadenpartner.com und werden bei der Vermittlung geeigneter Kundenanfragen und Aufträge vorrangig berücksichtigt.

Die Auswahl eines Partners für eine konkrete Anfrage erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der Art der benötigten Leistung, des Standorts bzw. Tätigkeitsgebiets, der fachlichen Eignung und der Verfügbarkeit des Partners.

Autoschadenpartner bleibt berechtigt, im Einzelfall einen anderen Partner auszuwählen, wenn dies aufgrund der konkreten Kundenanfrage, besonderer fachlicher Anforderungen, der Entfernung, der Verfügbarkeit oder sonstiger sachlicher Gründe zweckmäßig erscheint.

Auch als Premium Partner besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Aufträgen oder Vermittlungen oder auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

2.5 Vermittlung von Kundenanfragen und Aufträgen

Autoschadenpartner kann Kundenanfragen an geeignete Partner weiterleiten oder einen entsprechenden Kontakt zwischen dem Kunden und einem Partner herstellen.

Je nach Art der Kundenanfrage kann eine Vermittlung insbesondere erfolgen an:

  • Kfz-Sachverständige zur Begutachtung von Fahrzeugschäden, Fahrzeugbewertungen oder sonstigen sachverständigen Leistungen,

  • Rechtsanwaltskanzleien zur rechtlichen Beratung oder Vertretung,

  • Kfz-Werkstätten zur DurchfĂĽhrung von Reparaturen oder sonstigen fahrzeugbezogenen Leistungen.

Autoschadenpartner erbringt durch die Vermittlung grundsätzlich lediglich eine Vermittlungs- bzw. Kontaktleistung.

Autoschadenpartner wird nicht Vertragspartner der zwischen dem vermittelten Kunden und dem jeweiligen Partner vereinbarten Hauptleistung.

Der jeweilige Vertrag ĂĽber das Gutachten, die Rechtsberatung oder Rechtsvertretung, die Reparatur oder eine sonstige Leistung kommt ausschlieĂźlich zwischen dem vermittelten Kunden und dem jeweiligen Partner zustande.

Der jeweilige Partner ist für die ordnungsgemäße, fachgerechte und rechtmäßige Erbringung seiner Leistungen selbst verantwortlich.

Autoschadenpartner übernimmt keine Gewähr dafür, dass zwischen dem Kunden und dem Partner ein Vertrag zustande kommt oder dass der vermittelte Kunde zahlungsfähig ist.

Autoschadenpartner übernimmt ferner keine Verantwortung für Inhalt, Qualität, Durchführung oder Abrechnung der vom jeweiligen Partner gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen.

2.6 Vermittlungsgebühr für Gutachtenaufträge

Eine Gutachtenvermittlung gilt als erfolgreich, wenn aufgrund einer von Autoschadenpartner übermittelten Anfrage oder eines durch Autoschadenpartner hergestellten Kontakts ein Auftrag zur Erstellung eines Kfz-Gutachtens zwischen dem vermittelten Kunden und dem Kfz-Sachverständigen zustande kommt.

Für jedes erfolgreich vermittelte Gutachten schuldet der Kfz-Sachverständige Autoschadenpartner eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 149,00 Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vermittlungsgebühr entsteht mit Zustandekommen des Gutachtenauftrags zwischen dem vermittelten Kunden und dem Kfz-Sachverständigen.

Auf die spätere Zahlung des Sachverständigenhonorars durch den Kunden, Versicherer oder sonstige Dritte kommt es für die Entstehung der Vermittlungsgebühr grundsätzlich nicht an.

Kommt zwischen dem vermittelten Kunden und dem Kfz-Sachverständigen kein Gutachtenauftrag zustande, fällt keine Vermittlungsgebühr an.

Wird ein bereits erteilter Gutachtenauftrag durch den vermittelten Kunden storniert, bevor der Kfz-Sachverständige mit der Erbringung seiner gutachterlichen Leistung begonnen hat, entfällt die Vermittlungsgebühr.

Eine bereits berechnete oder gezahlte VermittlungsgebĂĽhr wird in diesem Fall gutgeschrieben bzw. erstattet.

Der Kfz-Sachverständige ist verpflichtet, Autoschadenpartner unverzüglich und wahrheitsgemäß darüber zu informieren, ob aus einer vermittelten Anfrage ein Gutachtenauftrag entstanden ist.

Autoschadenpartner kann hierzu in angemessenem Umfang Auskunft ĂĽber den Status einer vermittelten Anfrage verlangen.

Eine Umgehung der Vermittlungsgebühr durch unmittelbare Kontaktaufnahme, abweichende Bezeichnung des Auftrags, Einschaltung Dritter oder eine vergleichbare Gestaltung ist unzulässig, sofern der Gutachtenauftrag wirtschaftlich auf der Vermittlung durch Autoschadenpartner beruht.

2.7 Vermittlungen an Rechtsanwaltskanzleien und Kfz-Werkstätten

Für die Vermittlung einer Kundenanfrage an eine Rechtsanwaltskanzlei oder Kfz-Werkstatt fällt die in Ziffer 2.6 geregelte Vermittlungsgebühr für Gutachtenaufträge nicht an.

Etwaige Vergütungen, Vermittlungsentgelte oder sonstige kostenpflichtige Kooperationen mit Rechtsanwaltskanzleien oder Kfz-Werkstätten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und richten sich nicht nach der für Kfz-Sachverständige geltenden Vermittlungsgebühr gemäß Ziffer 2.6.

Berufsrechtliche und gesetzliche Vorgaben, insbesondere für Rechtsanwälte, bleiben unberührt.

2.8 PrĂĽfung und Freischaltung

Autoschadenpartner prĂĽft die vom Partner gemachten Angaben und eingereichten Nachweise.

Autoschadenpartner ist berechtigt, weitere Nachweise anzufordern.

Die Prüfung dient der Qualitätssicherung. Sie stellt jedoch keine Garantie gegenüber dem Partner oder Dritten für eine bestimmte fachliche, wirtschaftliche oder rechtliche Eigenschaft des Partners dar.

2.9 VerfĂĽgbarkeit

Autoschadenpartner bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Website und der Benutzerkonten.

Eine jederzeitige oder vollständig störungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, höhere Gewalt oder Störungen bei externen Dienstleistern ergeben.

2.10 Einrichtung und Pflege der Einträge

Der Partner nimmt die erstmalige Einrichtung und laufende Pflege seiner Standort-Einträge grundsätzlich selbst vor.

Eine individuelle Programmierung, technische Anpassung oder Erstellung kundenspezifischer Inhalte ist nicht geschuldet, soweit sie nicht gesondert vereinbart wurde.

2.11 Support

Autoschadenpartner stellt für Fragen zur Nutzung des Benutzerkontos und zu Standort-Einträgen einen E-Mail-Support zur Verfügung.

Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten, Schulungen, individuelle Beratung, Konfiguration oder technische Anpassungen besteht nicht, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.

2.12 Leistungsänderungen

Autoschadenpartner kann den Leistungsumfang aus wichtigem Grund ändern, insbesondere wenn dies aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen, neuer Sicherheitsanforderungen oder zur Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist.

Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Partners verschieben.

2.13 ErfĂĽllungsgehilfen und Dienstleister

Autoschadenpartner ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dienstleister und Subunternehmer einzuschalten, insbesondere fĂĽr Hosting, Zahlungsabwicklung, technische Betreuung und Marketing.

3. VergĂĽtung und Zahlungsverzug

3.1 GebĂĽhrenstruktur

Die Registrierung und der Standard-Eintrag sind kostenfrei.

Für die Freischaltung eines Premium-Eintrags fällt je Standort eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 79,00 Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an.

Es werden keine laufenden Jahres- oder GrundgebĂĽhren fĂĽr den Premium-Eintrag erhoben.

Für jedes nach Ziffer 2.6 erfolgreich an einen Kfz-Sachverständigen vermittelte Gutachten fällt eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 149,00 Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an.

Für Vermittlungen an Rechtsanwaltskanzleien und Kfz-Werkstätten gilt Ziffer 2.7.

3.2 Fälligkeit der Aufnahmegebühr

Die einmalige Aufnahmegebühr für einen Premium-Eintrag wird mit Buchung des Premium-Eintrags fällig.

Ein Wechsel vom kostenfreien Standard-Eintrag zum Premium-Eintrag ist jederzeit möglich.

3.3 Fälligkeit der Vermittlungsgebühr

Die Vermittlungsgebühr für einen Gutachtenauftrag entsteht mit Zustandekommen des vermittelten Gutachtenauftrags, soweit nicht die Stornoregelung gemäß Ziffer 2.6 Anwendung findet.

Autoschadenpartner ist berechtigt, die VermittlungsgebĂĽhr nach Kenntnis vom Zustandekommen des Auftrags in Rechnung zu stellen.

3.4 Rechnungsstellung

Autoschadenpartner stellt dem Partner fĂĽr kostenpflichtige Leistungen eine Rechnung in elektronischer Form zur VerfĂĽgung oder ĂĽbersendet diese an die vom Partner hinterlegte E-Mail-Adresse.

3.5 Zahlungsarten

Die Zahlung erfolgt ĂĽber die bei der Buchung angebotenen Zahlungsarten oder nach gesonderter Vereinbarung per Rechnung.

Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.

Fehlt eine ausdrĂĽckliche Zahlungsfrist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von fĂĽnf Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

3.6 Nettopreise

Alle gegenĂĽber Unternehmern angegebenen Preise verstehen sich zuzĂĽglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrĂĽcklich als Bruttopreise bezeichnet sind.

3.7 Zahlungsverzug

Kommt der Partner mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Autoschadenpartner nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, den Premium-Eintrag vorübergehend zu deaktivieren, als Standard-Eintrag weiterzuführen und/oder den Partner bis zum Ausgleich der offenen Forderungen von weiteren Vermittlungen auszuschließen.

Weitergehende gesetzliche AnsprĂĽche bleiben unberĂĽhrt.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Partners

4.1 Richtige und vollständige Angaben

Der Partner ist verpflichtet, bei der Registrierung und bei der Erstellung seiner Standort-Einträge richtige, vollständige und aktuelle Angaben zu machen.

Änderungen der Geschäftsadresse, Kontaktdaten, Qualifikationen oder sonstiger für die Freischaltung maßgeblicher Umstände sind Autoschadenpartner unverzüglich mitzuteilen und im Benutzerkonto zu aktualisieren.

4.2 Mitteilung über vermittelte Gutachtenaufträge

Erhält ein Kfz-Sachverständiger eine Gutachtenanfrage über Autoschadenpartner, ist er verpflichtet, Autoschadenpartner wahrheitsgemäß mitzuteilen, ob hieraus ein Gutachtenauftrag zustande gekommen ist.

Autoschadenpartner kann hierzu in angemessenem Umfang Auskunft ĂĽber den Status der vermittelten Anfrage verlangen.

Für Rechtsanwaltskanzleien und Kfz-Werkstätten gelten entsprechende Mitteilungspflichten nur, soweit dies für die Abwicklung der Vermittlung erforderlich oder gesondert vereinbart wurde.

4.3 Rechte an eingestellten Inhalten

Der Partner darf nur Texte, Bilder, Logos, Marken, Kontaktdaten und sonstige Inhalte einstellen, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt.

Der Partner ist dafĂĽr verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine gesetzlichen Vorschriften, Rechte Dritter, berufsrechtlichen Bestimmungen oder wettbewerbsrechtlichen Vorgaben verletzen.

4.4 Rechtmäßige Nutzung

Der Partner darf die Plattform nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen.

Insbesondere dürfen keine rechtswidrigen, irreführenden, schadhaften oder unzulässigen Inhalte eingestellt werden.

Der Partner darf die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht für unzulässige Werbung, automatisierte Zugriffe, Manipulationen von Suchergebnissen oder die Beeinträchtigung der technischen Funktionsfähigkeit.

4.5 Datensicherung

Dem Partner obliegt es, Kopien der von ihm eingestellten Inhalte und Nachweise aufzubewahren.

Autoschadenpartner schuldet keine dauerhafte Archivierung der vom Partner eingestellten Inhalte.

4.6 Technische Voraussetzungen

Der Partner ist fĂĽr die fĂĽr den Zugriff auf die Plattform erforderliche Internetverbindung sowie geeignete Hard- und Software selbst verantwortlich.

5. Kundendaten und Datenschutz

5.1 Partnerdaten

Autoschadenpartner behandelt die vom Partner im Rahmen der Nutzung eingegebenen Daten vertraulich und verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung.

5.2 Vermittelte Kundendaten

Soweit Autoschadenpartner im Rahmen einer Vermittlung personenbezogene Daten eines Interessenten oder Kunden an einen Partner ĂĽbermittelt, darf der Partner diese Daten ausschlieĂźlich im Rahmen der jeweiligen Anfrage sowie nach MaĂźgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten.

Eine Nutzung der übermittelten Daten für andere, mit der Anfrage nicht zusammenhängende Zwecke ist nur zulässig, wenn hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht.

5.3 Nutzungsrechte an Inhalten

Der Partner räumt Autoschadenpartner für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte und unentgeltliche Recht ein, die von ihm bereitgestellten Inhalte zu speichern, technisch zu bearbeiten und auf autoschadenpartner.com zu veröffentlichen, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

Dies umfasst insbesondere die Darstellung von Firmennamen, Geschäftsadressen, Kontaktdaten, Leistungsbeschreibungen, Bildern und Logos im jeweiligen Standort-Eintrag sowie in Such- und Übersichtsseiten der Plattform.

5.4 Statistische Auswertungen

Autoschadenpartner ist berechtigt, nicht personenbezogene, anonymisierte oder zusammengefasste Daten zur Analyse, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Plattform zu verwenden.

6. Mängelansprüche

6.1 Vertragsgemäße Leistung

Autoschadenpartner wird die vereinbarten Leistungen im Wesentlichen entsprechend der auf der Website veröffentlichten Leistungsbeschreibung erbringen.

Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Seitenaufrufen, Kontaktanfragen oder Auftragsvermittlungen wird nicht geschuldet.

6.2 Mängelanzeige und Mängelbeseitigung

Der Partner hat Mängel unverzüglich unter Beschreibung der näheren Umstände an Autoschadenpartner zu melden.

Autoschadenpartner wird erhebliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.

Autoschadenpartner ist berechtigt, dem Partner vorübergehend eine zumutbare Umgehungsmöglichkeit anzubieten.

6.3 Anfängliche Mängel

Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

6.4 Verjährung

Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten.

Dies gilt nicht fĂĽr SchadensersatzansprĂĽche, soweit Autoschadenpartner aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet.

6.5 Gesetzliche Regelungen

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelhaftung.

6.6 Unentgeltliche Leistungen

Soweit Autoschadenpartner Leistungen unentgeltlich erbringt, gelten vorrangig die gesetzlichen Bestimmungen ĂĽber die unentgeltliche GebrauchsĂĽberlassung.

Die Haftung richtet sich ergänzend nach Ziffer 8 dieser AGB.

7. Freistellungspflichten

7.1 Pflicht zur Freistellung

Machen Dritte, einschließlich öffentlicher Stellen, gegenüber Autoschadenpartner Ansprüche oder Rechtsverletzungen geltend, die darauf beruhen, dass der Partner gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, rechtswidrige Inhalte eingestellt oder die Plattform in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, stellt der Partner Autoschadenpartner von diesen Ansprüchen frei.

Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Partner die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

7.2 Voraussetzungen der Freistellung

Voraussetzung der Freistellung ist, dass Autoschadenpartner den Partner über die geltend gemachten Ansprüche unverzüglich informiert, ohne Zustimmung des Partners keine Anerkenntnisse oder gleichkommenden Erklärungen abgibt und dem Partner, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung gibt.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Haftungstatbestände

Autoschadenpartner haftet für Schäden, soweit diese

a) vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Autoschadenpartner verursacht wurden, oder

b) leicht fahrlässig verursacht wurden und auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung von Autoschadenpartner unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

Die Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Garantien werden nur ausdrĂĽcklich und in Textform ĂĽbernommen und sind nur dann als Garantie auszulegen, wenn sie ausdrĂĽcklich als solche bezeichnet werden.

8.2 Begrenzung der Höhe nach

Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Verantwortung fĂĽr vermittelte Leistungen

Autoschadenpartner haftet nicht fĂĽr Pflichtverletzungen des vermittelten Partners aus dem zwischen dem Partner und dem vermittelten Kunden geschlossenen Vertrag.

Insbesondere übernimmt Autoschadenpartner keine Haftung für die fachliche oder rechtliche Richtigkeit eines Gutachtens oder einer Rechtsberatung, für die Qualität einer Reparatur oder für sonstige vom Partner gegenüber dem vermittelten Kunden erbrachte Leistungen.

Die zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberĂĽhrt.

8.4 Unentgeltliche Leistungen

Bei unentgeltlichen Leistungen haftet Autoschadenpartner nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

8.5 Mitarbeiter und Beauftragte

Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Beauftragten von Autoschadenpartner.

9. Laufzeit und Beendigung

9.1 Benutzerkonto und Standard-Eintrag

Der Vertrag über das Benutzerkonto und kostenfreie Standard-Einträge wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Partner kann sein Benutzerkonto und kostenfreie Standard-Einträge jederzeit in Textform kündigen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

Autoschadenpartner kann kostenfreie Benutzerkonten oder Standard-Einträge mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen.

Das Recht zur auĂźerordentlichen KĂĽndigung aus wichtigem Grund bleibt unberĂĽhrt.

9.2 Premium-Eintrag

Der Premium-Eintrag wird auf unbestimmte Zeit gefĂĽhrt.

Eine jährliche Vertragslaufzeit oder automatische kostenpflichtige Verlängerung besteht nicht.

Der Premium Partner kann die Beendigung seines Premium-Eintrags jederzeit in Textform erklären.

Der Standort kann anschließend – sofern die Voraussetzungen für eine weitere Teilnahme erfüllt sind – als kostenfreier Standard-Eintrag weitergeführt werden.

Die einmalige AufnahmegebĂĽhr wird bei einer Beendigung des Premium-Eintrags nicht erstattet.

Bei einer späteren erneuten Buchung eines Premium-Eintrags fällt die zu diesem Zeitpunkt geltende einmalige Aufnahmegebühr erneut an.

Das Recht beider Parteien zur auĂźerordentlichen KĂĽndigung aus wichtigem Grund bleibt unberĂĽhrt.

9.3 KĂĽndigung

Die KĂĽndigung bzw. Beendigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail an info@autoschadenpartner.com oder per Brief an die im Impressum angegebene Postanschrift, erfolgen.

9.4 Bereits vermittelte Aufträge

Die Beendigung des Premium-Eintrags oder des Benutzerkontos lässt bereits entstandene Ansprüche auf Vermittlungsgebühren unberührt.

Dies gilt auch für Gutachtenaufträge, die erst nach Beendigung des Premium-Eintrags oder Benutzerkontos zustande kommen, sofern der betreffende Kontakt oder die Anfrage zuvor durch Autoschadenpartner vermittelt wurde.

Die Stornoregelung gemäß Ziffer 2.6 bleibt hiervon unberührt.

9.5 Daten und Inhalte bei Vertragsende

Nach Beendigung des Benutzerkontos kann der Partner nicht mehr auf die darin gespeicherten Daten und Inhalte zugreifen.

Es obliegt dem Partner, benötigte Daten und Inhalte vor Vertragsende zu sichern.

Autoschadenpartner ist berechtigt, die Daten und Inhalte nach Vertragsende unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Löschpflichten zu löschen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Aufrechnung und ZurĂĽckbehaltungsrecht

Der Partner kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenforderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Partner nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

10.2 Textform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.3 Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

10.4 Gerichtsstand

Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Autoschadenpartner.

Autoschadenpartner bleibt berechtigt, den Partner an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

10.5 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.