KFZ-Gutachten nach einem Unfallschaden nötig?
- Mit Kompetenz und Sachverstand
- Auch bei Dir vor Ort
- Wir beraten kostenfrei
Wir helfen gern - Mit Kompetenz und Sachverstand
Unsere Sachverständigen Autoschadenpartner kümmern sich um die Erstellung von KFZ-Gutachten und Kostenvoranschlägen nach unverschuldeten Unfallschäden oder Beschädigungen. Das ermöglicht eine objektive Ermittlung des Schadens.
KFZ-Gutachten -
Was kostet es?
keine Vorkasse
direkte Abrechnung mit der Versicherung
Ein neutrales KFZ-Gutachten steht Dir bei unverschuldeten Schäden in jedem Fall zu. Die Kosten für ein KFZ-Gutachten sind dabei von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
KFZ-Gutachten -
Wer erteilt den Auftrag?
freie Wahl des Gutachters
keine Weisung durch Versicherung
Den Auftrag zur Gutachtenerstellung im Haftpflichtfall erstellt ausschließlich der Geschädigte. Du kannst Deinen Sachverständigen selbst auswählen und musst Dich nicht von der Versicherung auf einen Gutachter oder eine Prüforganisation verweisen lassen.
Noch Fragen zum Thema?
Wir freuen uns, wenn wir helfen dĂĽrfen!
Das Schadengutachten
Reparaturkosten, -weg und -dauer
Wertminderung
Nutzungsausfallentschädigung
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Mietwagenklasse
Bei unverschuldeten Unfällen werden die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung erstattet, da sie zum Gesamtschaden gehören. Bei Autoschadenpartner wählst Du einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen, der den tatsächlich entstandenen Schaden an Deinem Fahrzeug erfassen kann.
KFZ Gutachten -
FĂĽr welche Fahrzeuge?
Automobil
Elektrofahrzeug
Motorrad
Caravan
LKW
Fahrrad & E-Bike
Landmaschinen
Gutachten und Kostenvoranschläge erstellen wir an allen Arten von Fahrzeugen. Es spielt keine Rolle ob es sich um ein Auto (auch Elektrofahrzeuge), Motorrad, Caravan, LKW, Fahrrad & E-Bike oder um Landmaschinen handelt. Wähle den Autoschadenpartner, der Dir am meisten zusagt.
KFZ Gutachten -
Ab welcher Schadenhöhe?
auch bei kleinen Schäden unbedingt um Rat fragen
Häufig hört man von der sogenannten Bagatellschadengrenze.
Es wird verbreitet, dass erst ab dieser Höhe ein Gutachter eingeschaltet werden darf. Diese Aussage ist falsch! Du kannst immer einen Gutachter einschalten. Welches Dokument erstellt wird ist der entscheidende Unterschied. Unter der Bagatellschadengrenze erstellt ein Sachverständiger in der Regel einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Über der Bagatellschadengrenze wird ein komplettes KFZ-Gutachten erstellt.
Was häufig nur wie ein kleiner Schaden aussieht, kann ein verdeckter Schaden sein, den wir aufdecken können.Â